Ein 55-jähriger Obstbauer aus Horb (Kreis Freudenstadt) muss doch nicht ins Gefängnis. Im September 2010 war er wegen der illegalen Beschäftigung rumänischer Erdbeerpflückerinnen im Elsass zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Colmar verhängte jetzt stattdessen eine Geldstrafe.